Hygieneplan
Alle Lehrkräfte und sonstige an der Schule Beschäftigte werden vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit, dann mindestens im Abstand von zwei Jahren, über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach §34 Infektionsschutzgesetzes belehrt. Über diese Belehrung wird ein Protokoll angefertigt, welches im Personalakt aufbewahrt wird.
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Terminkalender
Coronabedingte Änderungen vorbehalten.
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
bei Kindern und Jugendlichen in Schulen
JaS — Jugend- und Sozialarbeit
Die Jugendsozialarbeit an Schulen, kurz JaS genannt, ist ein freiwilliges und kostenfreies Angebot der Jugendhilfe, das direkt an der Schule zur Verfügung steht. Schüler/innen und /oder deren Eltern können sich direkt an uns wenden und erhalten Beratung und Unterstützung
- bei persönlichen, familären, schulischen Schwierigkeiten und Fragestellungen
- bei persönlichen Krisen und in schwierigen Lebenssituationen
- bei Fragen zu finanziellen Hilfen und Schulden
- in den Bereichen Gesundheit, Schwangerschaft, Jugendschutz