Unsere Grundschule − hier können die Kleinen ganz großartig lernen
Hier werden die 260 Schülerinnen und Schüler in 12 Klassen unterrichtet und betreut. Je eine Halbtagsklasse der 1. und 2. Jahrgangsstufe werden in unserem 2. Schulhaus in Oberwerrn unterrichtet.
Unsere Leitlinien

Wir bemühen uns um ein gutes zwischenmenschliches Klima, eine offene Kommunikation und ein respektvolles Verhältnis zueinander, so dass die Freude am gemeinsamen Wirken spürbar ist.

Nachvollziehbare Normen und Regeln, deren Einhaltung ein friedliches, angenehmes Miteinander ermöglichen, sollen von uns allen getragen werden.

Die Basis unseres gemeinsamen Wirkens sehen wir in der konstruktiven Zusammenarbeit von Teams, denen ausreichend Zeit und Raum zur Verfügung gestellt wird. Sie setzen sich aus Lehrern, Erziehern, dem Ganztagsteam, Sozialarbeitern, Psychologen und Therapeuten zusammen.

Wir versuchen Kinder und Jugendliche dort abzuholen, wo sie sich entwicklungsmäßig befinden, ihre Stärken und Talente zu erkennen, zu fördern und ihnen somit einen ihnen entsprechenden Schulabschluss und optimale Ausbildungsperspektiven zu ermöglichen.

Den Schülern wird Zeit, anregendes Material und Freiraum ganztägig zur Verfügung gestellt, um angemessene
individuelle Leistungen fordern zu können. Dies schafft die Grundlage für ein von uns angestrebtes, zukünftiges, individuelles Bewertungssystem

Die Ausstattung der Schule muss auf Bewegungs-, und Rückzugs- und Kommunikationsmöglichkeiten ausgelegt sein und, alles bereitstellen, was für gutes, modernes Unterrichten erforderlich ist.

Wir gehen gern in die Schule, wenn wir spüren, dass sich unsere Talente, Fähigkeiten und Persönlichkeiten in der täglichen Arbeit widerspiegeln und dies von Seiten der Schulaufsicht Beachtung findet.
Kostenübersicht
Die Teilnahme am Ganztag ist kostenfrei. Ein Antrag ist im Bereich Download bzw. an der Schule erhältlich. Die Eigenbeteiligung der Eltern für das Mittagessen belaufen sich auf ca. 3,20 €. Berechtigte mit Anspruch auf Leistung „Bildung und Teilhabe“ können eine Erstattung beantragen. Die Getränkekosten für das Mineralwasser werden von der Gemeinde pauschal abgerechnet.
